Das Aufgabengebiet umfasst den flexiblen Einsatz in allen Bereichen des Bauhofes mit Schwerpunkt Landschaftspflege einschließlich der Leistung des gemeindlichen Winterdienstes mit Rufbereitschaft.
Voraussetzung ist neben einer abgeschlossenen Ausbildung in einem handwerklichen Beruf (bevorzugt als Straßenwärter/in oder Landschaftsgärtner/in) und der gesundheitlichen Eignung der Besitz eines Führerscheines der Klasse C/ CE (früher 2).