Die Regierung von Niederbayern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Böbrach eine/n Heimleiter/in (m/w/d) in Vollzeit
Die interessante und vielseitige Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Verwaltungstätigkeiten
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Gemeinschaftsunterkunft
- Durchführung kleinerer Reparaturen
- Beratung und Unterstützung der Bewohner/innen (m/w/d) in Alltagsangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Kontakt zu Ehrenamtlichen und Wohlfahrtsverbänden
Wir setzen voraus:
- Volle körperliche und psychische Belastbarkeit
- Sozialkompetenz im Umgang mit Menschen unterschiedlichster Herkunft
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit Dienst zu leisten
- Führerschein Klasse 3 bzw. B
- Bei Bewerber/innen (m/w/d), die nach dem 31.12.1970 geboren sind: ausreichender Masernimpfschutz; alternativ: Immunität gegen Masern oder Kontraindikation gegen eine Impfung
- EDV-Kenntnisse
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Weitere Sprachkenntnisse wünschenswert
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EG 6 TV-L). Die Stelle ist zunächst befristet für ein Jahr, eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, soweit durch Jobsharing die Wahrnehmung der Aufgaben mit einem Vollzeit-Anteil sichergestellt werden kann.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 23.06.2025 über unser Online-Bewerbungsportal INTERAMT
https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1311615
Weitere Auskünfte erteilen Herr Groitl (fachlich), Tel. 0871/808-1671, oder Herr Schlegl (personalrechtlich), Tel. 0871/808-1155.
HINWEIS: Wir weisen darauf hin, dass wir etwaige mit der Wahrnehmung an einem Vorstellungsgespräch in unserem Hause verbundenen Kosten nicht übernehmen können.