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Regierungsbeschäftigte*r (m/w/d) in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht Münster

Regierungsbeschäftigte*r (m/w/d) in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht Münster

Land Nordrhein-Westfalen
locationAlter Steinweg 45, 48143 Münster, Deutschland
Festanstellung

Bei dem Arbeitsgericht Münster

ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer*s Regierungsbeschäftigten (m/w/d) in einer Serviceeinheit - Entgeltgruppe bis maximal E 9a TV-L (abhängig von den tarifvertraglichen Qualifikationen) - zu besetzen.

Es handelt sich um eine Vollzeitzeitstelle.

Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.

Der Dienstort ist Münster. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden 50 Minuten pro Woche.

Tätigkeitsbeschreibung:

Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • das Anlegen und Führen von elektronischen Gerichtsakten innerhalb einer Serviceeinheit
  • die Erledigungen von Schreibarbeiten in einer Serviceeinheit
  • die Erstellung von Schreibarbeiten nach Diktat
  • den Umgang mit den gerichtsspezifischen IT-Programmen
  • die Überwachung von Fristen
  • die Ausführung und Überwachung von Ladungen und Zustellungen
  • die Wahrnehmung von richterassistierenden Tätigkeiten
  • die unterschriftsreife Vorbereitung von Beschlüssen und Verfügungen
  • die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen
  • die Aktenaussonderung
  • die Berechnung von Kosten

Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben. Der vielfältige und moderne Arbeitsplatz erfordert daher von den Beschäftigten eine hohe Teamfähigkeit und Motivation, höfliche Umgangsformen, ein sicheres Auftreten, gute Kenntnisse der Informationstechnik und ein eigenverantwortliches Arbeiten.

An fachlicher, persönlicher und sozialer Kompetenz werden erwartet:

  • abgeschlossene Schulausbildung
    (im Regelfall Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss)
  • abgeschlossene Berufsausbildung
    (Justizfachangestellte*r, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r)
  • Kenntnisse über den Aufbau und die Aufgaben der Rechtspflege
  • Kenntnisse über die verschiedenen Rechtsgebiete in den Gerichtsbarkeiten
  • gute schreibtechnische Fertigkeiten
  • sicheres Beherrschen der deutschen Rechtschreibung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Textverarbeitung
  • sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software
  • Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation
  • ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Bereitschaft, sich in neue IT-Programme einzuarbeiten
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe
  • selbstständiges Arbeiten
  • hohe Kommunikationsfähigkeit
  • Serviceorientierung
  • ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
  • hohe Belastbarkeit
  • Selbstmanagement
  • Kritikfähigkeit/Selbstreflexion
  • Fähigkeit zum Umgang mit Veränderungen

Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen.

Unsere relativ kleine Organisationseinheit wird durch ausgeprägte Teamarbeit bei gutem Betriebsklima geprägt. Unsere Angebote zur Fort- und Weiterbildung verstehen wir als unverzichtbare Investition in die eigene berufliche Zukunft und geben unseren Beschäftigten damit die Möglichkeit, sich kontinuierlich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.

Unsere Belegschaft verfügt über vielfältige Fähigkeiten und Eigenschaften. Damit sind sie der Antrieb unseres Erfolges und tragen maßgeblich dazu bei, unsere Ziele zu erreichen und unseren Service stetig zu verbessern.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung sowie Unterlagen/Arbeitszeugnisse über Ihre bisherigen Tätigkeiten) schriftlich

  • bis zum 21.08.2026
  • -gegebenenfalls zusammen mit einer Erklärung, dass Ihre bisherigen Personalakten eingesehen werden können - an die
  • Direktorin des Arbeitsgerichts Münster
    Alter Steinweg 45
    48143 Münster

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Losse (Tel.: 0251 / 9741319) gern zur Verfügung.

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Verantwortlich für die Verarbeitung der bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten ist die Direktorin des Arbeitsgerichts Münster. Sie erreichen uns wie folgt:

Arbeitsgericht Münster
Alter Steinweg 45
48143 Münster

Tel.: 0251-97413-0
Fax: 0251-97413-49
E-Mail: verwaltung@arbg-muenster.nrw.de

Darüber hinaus können Sie sich zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und mit der Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung in Zusammenhang stehenden Fragen an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter datenschutzbeauftragter@lag-hamm.nrw.de. Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder Rechtsberatung zu erteilen.

Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier

https://www.arbg-muenster.nrw.de/aufgaben/Datenschutz/muenster.pdf

Art des Abschlusses

  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
  • Mittlere Reife