Regierung von Niederbayern
Am Landratsamt Rottal-Inn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle einer Fachkraft für Technischen Umweltschutz (m/w/d) befristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen nach BImSchG
Technische Mitwirkung im Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Bayer. Immissionsschutzgesetzes sowie der hierzu erlassenen Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen
Besondere fachliche Verantwortlichkeit bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Überwachung von umweltrelevanten Betrieben
Fachliche Bearbeitung von Bauleitplanungen, Gestattungen und Erlaubnissen einschl. Prüfung externer Gutachten
Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen
Durchführung und Bewertung von Schallpegelmessungen
Bearbeitung fachlicher Fragestellungen bei umweltrelevanten Eingaben, Beschwerden sowie Stellungnahmen in Gerichtsverfahren
Erfolgreicher Fachhochschulabschluss (bzw. Bachelor) im Bereich Umwelttechnik, Maschinenbau oder Verfahrenstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
Gute Kenntnisse in den gängigen EDV-Programmen (MS-Office)
Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, gute Ausdrucksfähigkeit
Uneingeschränkte Eignung und Bereitschaft für Außendiensttätigkeit
Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den Privat-Pkw für Dienstfahrten einzusetzen
einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.03.2027 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Vollzeitbeschäftigung
Neben Vollzeitbeschäftigung (derzeit 40,1 Wochenstunden) ist auch Teilzeitbeschäftigung möglich, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben sichergestellt ist.
Die Stelle ist für eine Besetzung mit schwerbehinderten Menschen – uneingeschränkte Außendienstfähigkeit vorausgesetzt – grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte geben Sie die Schwerbehinderung im Anschreiben oder Lebenslauf an und fügen Sie einen Nachweis bei). Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Ihre Ansprechpartner bei der Regierung von Niederbayern sind:
für fachliche Fragen Herr Kussinger (Tel.: 0871/808-1840)
für personalrechtliche Fragen Frau Berndt (Tel.: 0871/808-1158)
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 04.05.2025
Bitte nutzen Sie dazu ausschließlich unser Online-Bewerbungsportal INTERAMT